1 Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Michael Beil (nachfolgend Dj Michael Beil genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter oder Kunde genannt).


2 Vertrag

2.1 Verträge zwischen Veranstalter und Dj Michael Beil können nur schriftlich abgeschlossen werden.

2.2 Angebote von Dj Michael Beil sind bis zur Annahme immer freibleibend. Dj Michael Beil bestätigt die Annahme des Auftrages des Kunden spätestens 7 Tage nach Abgabe der Angebotes bzw. des gegenseitig unterzeichneten Dj-Veranstaltungsvertages.


3 Zahlungsabwicklung Eine Zahlung erfolgt ausschließlich vor oder nach einer Veranstaltung an Dj Michael Beil. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

3.1 Barzahlung Der Gesamtbetrag ist, je nach Vereinbarung, entweder vor Beginn oder am Ende der Veranstaltung in Bar zu begleichen

3.2 Überweisung Eine Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur bei Firmen-Kunden möglich. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen.

3.3 Vorkasse Eine Zahlung per Vorkasse ist möglich. Die Zahlung sollte möglichst 21 Tage vor dem vereinbarten Verantaltungstermin liegen. Rechnung können exklusive MwSt. Ausweisung ausgestellt werden.

3.4 *) BfN: Brutto für Netto – Ich unterliege nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Einzelunternehmer nach §4 Abs.3 EStG


4 Spielzeit Die Spielzeit beginnt und endet mit den im Vertrag festgelegten Uhrzeiten. Eine spontane Verlängerung ist während des Auftritts in Absprache zwischen Dj Michael Beil und dem Veranstalter zu den im Angebot festgehaltenen Konditionen möglich. Maßgeblich für eine Leistungserfüllung ist hierbei das Spielen von Musik. Ist ein Ende der Veranstaltung abzusehen, so kann Dj Michael Beil bereits damit beginnen, zusätzliches Equipment, wie Beleuchtung und Kabel, einzuräumen. Das Ende der zu abzurechnenden Spielzeit ist mit dem Abschalten der Musik gleichzusetzen.


5 Licht- und Tonanlage Dj Michael Beil garantiert für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den auch den höchsten Anforderungen entspricht. Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen.


6. Pflichten des Veranstalters

6.1 Der Veranstalter gewährleistet die Durchführung des Auftritts am Veranstaltungsort und trägt Sorge dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt Dj Michael Beil freien Zutritt zu den Räumlichkeiten oder zum Veranstaltunggelände erhält.

6.2 Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das die Anfahrt, vor und nach der Veranstaltung, unmittelbar an den Veranstaltungsort zum Be- und Entladen gegeben ist. Weiterhin ist dafür zu sorgen das Dj Michael Beil für die Dauer der Veranstaltung ein kostenfreier Parkplatz in direkter Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung steht.

6.3 Der Veranstalter hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen, sodass der Betrieb der Anlage ohne weiteres möglich ist. Benötigt werden in erster Line zwei (2) normale Schuko-Steckdose mit 220 Volt / 16 Ampere abgesichert und maximal 3 m vom DJ-Platz entfernt. Wenn die Veranstaltungen größeres Ton- und Licht Equipment benötigt ist für einen abgesicherten Starkstrom bzw. Kraftstromanschlüsse mit mind. 400 V / 16 A oder 32 Ampere, maximal 10 m vom DJ-Platz entfernten für den Anschluss zu sorgen !

6.4 Bei Open-Air Veranstaltungen hat der Veranstalter für ausreichende Regensicherheit für das von Dj Michael Beil bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. Dj Michael Beil ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das Dj Michael Beil mit seiner Leistung in Verzug gerät.

6.5 Wird eine Bühne gestellt, so hat diese stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des DJs unberührt bleibt.

6.6 Alle behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Auflagen werden vom Veranstalter eingeholt. Der Veranstalter stellt Dj Michael Beil von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend gemacht werden, frei.

6.7 Der Veranstalter meldet die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA an und führt die anfallenden GEMA und GVL-Kosten ordnungsgemäß an die GEMA ab.

6.8 Dj Michael Beil , so wie sein Aufbauhilfe, erhalten während der Veranstaltung Getränke (alkoholfreie uvam)  und je eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

6.9 Sollte der Veranstaltungsort über 100 km von 37154 Northeim/Nds. entfernt sein, ist für Dj Michael Beil eine Übernachtungsmöglichkeit mit Frühstück ggf. bereit zu stellen. Hierbei sollte es sich um ein Hotel oder eine Pension mit mindesten 3 Sternen (Deutschland) und 4 Sternen (Ausland) handeln. Die Kosten hierfür hat der Veranstalter zu tragen.


7 Rücktritt / Stornierung vom Vertrag / von der Buchung

7.1 Rücktritt / Stornierung durch Veranstalter Ein Rücktritt / Stornierung des Veranstalters von unserem/meinem Dj Vertrag ist möglich. Die Meldung vom Rücktritt des Vertrages, hat frühzeitig und zeitnah  in Schriftform zu erfolgen. Innerhalb einer Frist von 1 Monat vor dem Veranstaltungstag sind Stornogebühren in Höhe von 30% der vereinbarten Dj.Gage zu zahlen.

7.2 Rücktritt durch Dj Michael Beil Ein Rücktritt seitens Dj Michael Beil ist möglich, wenn Dj Michael Beil durch wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie oder Unangemessenheit des Veranstaltungsortes (z.B. durch katastrophales Wetter, Vorraussetzung für sicheres Arbeiten uvam). Dj Michael Beil hat den Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis der Umstände, die zum Ausfall des Auftritts führen, über den Ausfall und die zugrunde liegenden Umstände zu informieren. Desweitern wird sich Dj Michael Beil darum bemühen, einen Dj Ersatz für den Kunden zu finden. Sollte kein Dj Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflichtungen von Dj Michael Beil. Ist Dj Michael Beil am Veranstaltungstag wegen eines Verkehrsunfalles, einer Erkrankung und/oder Reiseunfähigkeit an der Durchführung des Auftritts gehindert, hat er dem Veranstalter auf Verlangen einen entsprechenden polizeilichen Unfallbericht bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Auftritt an diesem Tag nicht möglich war. In diesem Fall sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen Dj Michael Beil insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.


8. Abbruch der Veranstaltung Eine bereits begonnene Veranstaltung kann von Dj Michael Beil aus wichtigem Grund sowie bei Unzumutbarkeit (z.B. auch durch Wetterverhältnisse etc.) beendet werden. Unzumutbarkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn es zu erheblichen technischen Störungen bei Nutzung von durch den Veranstalter gestellten technischen Anlagen (Strom-, Licht- und Tontechnik) kommt. Soweit der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen sind, die auf Seiten des Veranstalters, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Kunden selbst) liegen, bleibt der Anspruch von Dj Michael Beil auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Abbruch der Veranstaltung durch Dj Michael Beil sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Dj Michael Beil entstanden sind.


9 Höhere Gewalt

9.1 Fällt die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Geiselnahmen, Terrror, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen) aus, so werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden. Für bereits entstandene Reise- und Hotelkosten bzw. Stornogebühren kommt der Veranstalter auf.

9.2 Wird die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, polizeilicher Anordnung oder Energieproblemen abgebrochen oder das Auftreten von Dj Michael Beil stark beeinträchtigt, so bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Gagenzahlung bestehen.


10 GEMA-Gebühren

10.1 Anmeldung und Bezahlung Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der Kunde. Anmeldungen erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie ‚öffentlich‘ oder ’nicht öffentlich‘ definiert sind, kann der Kunde den Internetseiten der GEMA entnehmen. Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind in der Regel nicht öffentlich und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion aufzunehmen.

10.2 Tarif VR-Ö Stand 01.01.2016 Präambel: Wenn es sich um einen ‚öffentlichen‘ Veranstaltungsort handelt, auch wenn diese Veranstaltung „nur“ in einem öffentlichen Gebäude stattfindet und aber die Musik für andere Gäste zu hören ist?! Erhebe ich einen anteiligen Gebührenaufschlag (nach §16 und § 53 UrhG) in Höhe von einmalig 59,00 Euro für diesen öffentlichen Veranstaltungstag und Ort, welchen ich vertragsrechtlich der GEMA zeitnah weiterleiten und abführen werde! Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der GEMA München / Berlin.


11 Aufzeichnungen des Auftritts

11.1 Dj Michael Beil überträgt dem Veranstalter das Recht, auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

11.2 Dj Michael Beil hat das Recht auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (zum Beispiel auf seiner Webseite), sofern dem nicht ausdrücklich durch den Veranstalter schriftlich widersprochen wird.


12 Werbliche Maßnahmen

12.1 Dj Michael Beil stellt dem Veranstalter auf Wunsch kostenfrei Logo- und Bildmaterial für Werbezwecke zur Verfügung. Die Nutzung bedarf der Freigabe durch Dj Michael Beil . 12.2 Dj Michael Beil ist berechtigt für die Veranstaltungen mit Logo- Text und Bildmaterial des Veranstalters zu werben.


13 Haftung / Schadensregulierungen

13.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch Dj Michael Beil und seinem Dj Helfer –  grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten  verursacht worden ist ( Fotobeweise und Zeugen sind Vorraussetzungen! )

13.2 Für Schäden oder Verluste an/von an meinem gesamten Equipment (wie Verstärkeranlagen, Laptops, Mischpult, Dj-Mixer, Musikdatenträgern, Kabeln & Zubehör sowie der Lichtanlagen) und expliziet am Transport-Fahrzeug von Dj Michael Beil, die während der Veranstaltung oder vor/nach dem Auf- und Abbau durch Gäste und/oder Personal der Location o.Ä. verursacht werden, haftet auch der Veranstalter.

13.3 Der Veranstalter stellt Dj Michael Beil von etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte frei. 13.4 Sofern Dj Michael Beil durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und es besteht kein Recht auf Zurückhaltung der Dj Vertrags-Gagen Zahlung.

13.5 Bei Veranstaltungen die über mehrere Tage gehen oder der Aufbau bereits am Vortag der Veranstaltung erfolgt und dadurch das Equipment zwangsläufig am Veranstaltungsort aufgebaut bleibt, haftet der Veranstalter in dieser Zeit für die komplette Technik von Dj Michael Beil.


14 Gültigkeit Die Verträge unterliegen vorangig den aktuellen Gesetzen des deutschen BGB.


15 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich 37154 Northeim / Niedersachsen.

*) BfN: Brutto für Netto – Ich unterliege nicht der Mehrwertsteuerpflicht. Einzelunternehmer nach §4 Abs.3 EStG

Datum: Northeim, den 15.03.2024

Datenschutz / Haftungsausschluss