1 Vertragspartner Nachstehende Allgemeine Veranstaltungs- und Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse zwischen Michael Beil (nachfolgend Dj Skooter genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter oder Kunde genannt).

2 Vertrag
2.1 Verträge zwischen Veranstalter und Dj Skooter können nur schriftlich abgeschlossen werden.
2.2 Angebote von Dj Skooter sind bis zur Annahme immer freibleibend. Dj Skooter bestätigt die Annahme des Auftrages des Kunden spätestens 7 Tage nach Abgabe der Angebotes bzw. des gegenseitig unterzeichneten Dj-Veranstaltungsvertages.

3 Zahlungsabwicklung Eine Zahlung erfolgt ausschließlich vor oder nach einer Veranstaltung an Dj Skooter. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
3.1 Barzahlung Der Gesamtbetrag ist, je nach Vereinbarung, entweder vor Beginn oder am Ende der Veranstaltung in Bar zu begleichen
3.2 Überweisung Eine Überweisung nach Rechnungsstellung ist nur bei Firmen-Kunden möglich. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu begleichen.

4 Spielzeit Die Spielzeit beginnt und endet mit den im Auftrag festgelegten Uhrzeiten. Eine spontane Verlängerung ist während des Auftritts in Absprache zwischen Dj Skooter und dem Veranstalter zu den im Angebot festgehaltenen Konditionen möglich. Maßgeblich für eine Leistungserfüllung ist hierbei das Spielen von Musik. Ist ein Ende der Veranstaltung abzusehen, so kann Dj Skooter bereits damit beginnen, zusätzliches Equipment, wie Beleuchtung und Kabel, einzuräumen. Das Ende der zu abzurechnenden Spielzeit ist mit dem Abschalten der Musik gleichzusetzen.

5 Licht- und Tonanlage Dj Skooter garantiert für ein qualitativ hochwertiges Equipment, welches den auch den höchsten Anforderungen entspricht. Die Anlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den dargestellten Fotos auf unserer Webseite abweichen.

6. Pflichten des Veranstalters
6.1 Der Veranstalter gewährleistet die Durchführung des Auftritts am Veranstaltungsort und trägt Sorge dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt Dj Skooter freien Zutritt zu den Räumlichkeiten erhält.
6.2 Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen das die Anfahrt, vor und nach der Veranstaltung, unmittelbar an den Veranstaltungsort zum Be- und Entladen gegeben ist. Weiterhin ist dafür zu sorgen das Dj Skooter für die Dauer der Veranstaltung ein kostenfreier Parkplatz in direkter Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung steht.
6.3 Der Veranstalter hat eine stabile Spannungsversorgung zur Verfügung zu stellen, sodass der Betrieb der Anlage ohne weiteres möglich ist. Benötigt werden in erster Line zwei (2) normale Schuko-Steckdose mit 220 Volt / 16 Ampere abgesichert und maximal 3 m vom DJ-Platz entfernt. Wenn die Veranstaltungen größeres Ton- und Licht Equipment benötigt ist für einen abgesicherten Starkstrom bzw. Kraftstromanschlüsse mit mind. 400 V / 16 A oder 32 Ampere, maximal 10 m vom DJ-Platz entfernten für den Anschluss zu sorgen !
6.4 Bei Open-Air Veranstaltungen hat der Veranstalter für ausreichende Regensicherheit für das von Dj Skooter bereitgestellte Equipment und der Stromanschlüsse zu sorgen. Dj Skooter ist berechtigt, bei nicht gewährleisteter Sicherheit für Personen oder Equipment die Anlage abzuschalten, bis ausreichende Sicherheit gewährleistet ist, ohne das Dj Skooter mit seiner Leistung in Verzug gerät.
6.5 Wird eine Bühne gestellt, so hat diese stabil und sicher zu sein. Bei Nichtbeachtung kann der Auftritt verweigert werden, wobei die Gagenforderung des DJs unberührt bleibt.
6.6 Alle behördlichen und sonstigen Genehmigungen und Auflagen werden vom Veranstalter eingeholt. Der Veranstalter stellt Dj Skooter von etwaigen Ansprüchen, die von Behörden und/oder Dritten wegen fehlender Genehmigungen oder nicht erfüllter Auflagen geltend gemacht werden, frei.
6.7 Der Veranstalter meldet die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA an und führt die anfallenden GEMA und GVL-Kosten ordnungsgemäß an die GEMA ab.
6.8 Dj Skooter , so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.
6.9 Sollte der Veranstaltungsort über 100 km von 37154 Northeim/Nds. entfernt sein, ist für Dj Skooter eine Übernachtungsmöglichkeit mit Frühstück zu stellen. Hierbei sollte es sich um ein Hotel oder eine Pension mit mindesten 3 Sternen (Deutschland) und 4 Sternen (Ausland) handeln. Die Kosten hierfür hat der Veranstalter zu tragen.

7 Rücktritt / Stornierung vom Vertrag / von der Buchung
7.1 Rücktritt / Stornierung durch Veranstalter Ein Rücktritt / Stornierung des Veranstalters von unserem/meinem Dj Vertrag ist möglich. Die Meldung vom Rücktritt des Vertrages, hat frühzeitig und zeitnah  in Schriftform zu erfolgen. Innerhalb einer Frist von 1 Woche vor dem Veranstaltungstag sind Stornogebühren in Höhe von einmaiig 100,- Euro zu zahlen.
7.2 Rücktritt durch Dj Skooter Ein Rücktritt seitens Dj Skooter ist möglich, wenn Dj Skooter durch wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie oder Unangemessenheit des Veranstaltungsortes (z.B. Wetter, Vorraussetzung für sicheres Arbeiten uvam). Dj Skooter hat den Veranstalter unverzüglich nach Kenntnis der Umstände, die zum Ausfall des Auftritts führen, über den Ausfall und die zugrunde liegenden Umstände zu informieren. Desweitern wird sich Dj Skooter darum bemühen, einen Dj Ersatz für den Kunden zu finden. Sollte kein Dj Ersatz mehr verpflichtet werden können, entfallen die Gage und die Leistungspflichtungen von Dj Skooter. Ist Dj Skooter am Veranstaltungstag wegen eines Verkehrsunfalles, einer Erkrankung und/oder Reiseunfähigkeit an der Durchführung des Auftritts gehindert, hat er dem Veranstalter auf Verlangen einen entsprechenden polizeilichen Unfallbericht bzw. eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Auftritt an diesem Tag nicht möglich war. In diesem Fall sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen Dj Skooter insbesondere etwaige Schadensersatzansprüche, ausgeschlossen.

8. Abbruch der Veranstaltung Eine bereits begonnene Veranstaltung kann von Dj Skooter aus wichtigem Grund sowie bei Unzumutbarkeit (z.B. auch durch Wetterverhältnisse etc.) beendet werden. Unzumutbarkeit liegt insbesondere auch dann vor, wenn es zu erheblichen technischen Störungen bei Nutzung von durch den Veranstalter gestellten technischen Anlagen (Strom-, Licht- und Tontechnik) kommt. Soweit der Abbruch der Veranstaltung auf Gründe zurückzuführen sind, die auf Seiten des Veranstalters, (z.B. des Veranstaltungsorts, der Gäste oder des Kunden selbst) liegen, bleibt der Anspruch von Dj Skooter auf die vereinbarte Vergütung bestehen. Schadenersatzansprüche des Kunden bei einem Abbruch der Veranstaltung durch Dj Skooter sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Dj Skooter entstanden sind.

9 Höhere Gewalt
9.1 Fällt die Veranstaltung durch höhere Gewalt (z.B. Brand, Unwetter, Erdbeben, Streiks, Geiselnahmen, Terrror, Kriege, Unruhen, Naturkatastrophen) aus, so werden beide Parteien von ihren Verpflichtungen entbunden. Für bereits entstandene Reise- und Hotelkosten bzw. Stornogebühren kommt der Veranstalter auf.
9.2 Wird die Veranstaltung aufgrund schlechter Witterung, polizeilicher Anordnung oder Energieproblemen abgebrochen oder das Auftreten von Dj Skooter stark beeinträchtigt, so bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Gagenzahlung bestehen.

10 GEMA-Gebühren
10.1 Anmeldung und Bezahlung Der Kunde ist verpflichtet, falls es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, rechtzeitig vor der Veranstaltung der GEMA Art und Umfang der Veranstaltung zu melden. Verantwortlich für Anmeldung und Zahlung der Gebühren ist ausschließlich der Kunde. Anmeldungen erfolgen über die jeweilige GEMA-Bezirksdirektion. Wie ‚öffentlich‘ oder ’nicht öffentlich‘ definiert sind, kann der Kunde den Internetseiten der GEMA entnehmen. Veranstaltungen im engsten Familien- oder Freundeskreis, z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten sind in der Regel nicht öffentlich und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht der GEMA. In Zweifelsfällen ist Kontakt mit der zuständigen Bezirksdirektion aufzunehmen.
10.2 Tarif VR-Ö Stand 01.01.2016 Präambel: Wenn es sich um einen ‚öffentlichen‘ Veranstaltungsort handelt, auch wenn diese Veranstaltung „nur“ in einem öffentlichen Gebäude stattfindet und aber die Musik für andere Gäste zu hören ist?! Erhebe ich einen anteiligen Gebührenaufschlag (nach §16 und § 53 UrhG) in Höhe von einmalig 59,00 Euro für diesen öffentlichen Veranstaltungstag und Ort, welchen ich vertragsrechtlich der GEMA zeitnah weiterleiten und abführen werde! Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der GEMA München / Berlin.

11 Aufzeichnungen des Auftritts
11.1 Dj Skooter überträgt dem Veranstalter das Recht, auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
11.2 Dj Skooter hat das Recht auf der Veranstaltung Video- und Fotoaufnahmen zu machen und das gewonnene Bildmaterial zu PR- und Werbezwecken zu vervielfältigen und zu veröffentlichen (zum Beispiel auf seiner Webseite), sofern dem nicht ausdrücklich durch den Veranstalter schriftlich widersprochen wird.

12 Werbliche Maßnahmen
12.1 Dj Skooter stellt dem Veranstalter auf Wunsch kostenfrei Logo- und Bildmaterial für Werbezwecke zur Verfügung. Die Nutzung bedarf der Freigabe durch Dj Skooter . 12.2 Dj Skooter ist berechtigt für die Veranstaltungen mit Logo- Text und Bildmaterial des Veranstalters zu werben.

13 Haftung / Schadensregulierungen
13.1 Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch Dj Skooter und seinem Dj Helfer –  grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten  verursacht worden ist ( Fotobeweise und Zeugen sind Vorraussetzungen! )
13.2 Für Schäden oder Verluste an/von an meinem gesamten Equipment (wie Verstärkeranlagen, Laptops, Mischpult, Dj-Mixer, Musikdatenträgern, Kabeln & Zubehör sowie der Lichtanlagen) und expliziet am Transport-Fahrzeug von Dj Skooter, die während der Veranstaltung oder vor/nach dem Auf- und Abbau durch Gäste und/oder Personal der Location o.Ä. verursacht werden, haftet auch der Veranstalter.
13.3 Der Veranstalter stellt Dj Skooter von etwaiger Inanspruchnahme durch Dritte frei. 13.4 Sofern Dj Skooter durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz und es besteht kein Recht auf Zurückhaltung der Dj Vertrags-Gagen Zahlung.
13.5 Bei Veranstaltungen die über mehrere Tage gehen oder der Aufbau bereits am Vortag der Veranstaltung erfolgt und dadurch das Equipment zwangsläufig am Veranstaltungsort aufgebaut bleibt, haftet der Veranstalter in dieser Zeit für die komplette Technik von Dj Skooter.

14 Gültigkeit Die Verträge unterliegen vorangig den aktuellen Gesetzen des deutschen BGB.

15 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich 37154 Northeim / Niedersachsen.
Datum: Northeim, den 15.8.2014